Ehmann Bestattungen 
Ihr Bestattungshaus in Mörlenbach und Rimbach

Übersicht der benötigten Urkunden je nach Familienstand


Zur Beurkundung des Sterbefalles müssen dem betreffenden Standesamt immer Urkunden im Original vorgelegt

werden.  

Bei ausländischen Dokumenten ist eine staatlich geprüfte Übersetzung notwendig.  

Sollten Ihnen erforderliche Urkunden nicht vorliegen, sind wir Ihnen natürlich gerne bei der Beschaffung behilflich.  

 

Ledige und Minderjährige

·        Geburtsurkunde oder Familienstammbuch  

 

 Verheiratete/Lebenspartnerschaft

·        Geburtsurkunde

·        Heiratsurkunde/Lebenspartnerschafts-Urkunde

·        Stammbuch

 

Geschiedene

·        Geburtsurkunde

·        Heiratsurkunde/Stammbuch

·        Scheidungsurteil

 

Verwitwete

·        Geburtsurkunde

·        Heiratsurkunde

·        Sterbeurkunde des Ehegatten – oft im Stammbuch

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