Übersicht der benötigten Urkunden je nach Familienstand
Zur Beurkundung des Sterbefalles müssen dem betreffenden Standesamt immer Urkunden im Original vorgelegt
werden.
Bei ausländischen Dokumenten ist eine staatlich geprüfte Übersetzung notwendig.
Sollten Ihnen erforderliche Urkunden nicht vorliegen, sind wir Ihnen natürlich gerne bei der Beschaffung behilflich.
Ledige und Minderjährige
· Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Verheiratete/Lebenspartnerschaft
· Geburtsurkunde
· Heiratsurkunde/Lebenspartnerschafts-Urkunde
· Stammbuch
Geschiedene
· Geburtsurkunde
· Heiratsurkunde/Stammbuch
· Scheidungsurteil
Verwitwete
· Geburtsurkunde
· Heiratsurkunde
· Sterbeurkunde des Ehegatten – oft im Stammbuch